AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen & Allgemeine Mandatsbedingungen

Die Bearbeitung von Aufträgen, die den Rechtsanwälten erteilt wurden, erfolgt ausschließlich zu den nachfolgenden Mandatsbedingungen:

I. Allgemeine Bedingungen

1. Gebührenhinweis

Die für die anwaltliche Tätigkeit zu erhebenden Gebühren richten sich nicht nach Betragsrahmen- und Festgebühren, sondern nach dem Gegenstandswert. Etwas anders gilt in Straf- und Bußgeldsachen sowie in sozialrechtlichen und sozialgerichtlichen Angelegenheiten; ferner dann, wenn eine hiervon abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wurde. Der Mandant ist vor Übernahme des Auftrages hierauf hingewiesen worden.

  • Gemäß § 9 RVG ist der Rechtsanwalt berechtigt, für die entstandenen und voraussichtlich noch zu entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss zu fordern. Wird eine erteilte Vorschussrechnung nicht ausgeglichen, ist der Rechtsanwalt berechtigt, nach vorheriger Androhung weitere Leistungen abzulehnen und das Mandat fristlos zu kündigen.
  • Anwaltliche Gebühren, die sich nach dem Gegenstandswert richten, erhöhen sich bei höheren Werten nach der gesetzlichen Regelung in § 13 RVG.
  • Der Mandant hat die für die Bearbeitung des Mandats benötigten Schreiben und Unterlagen mit den erforderlichen Kopien zur Verfügung zu stellen. Die Notwendigkeit der Anfertigung von – vom Mandant zu vergütenden – Fotokopien und Abschriften liegt im Ermessen des Rechtsanwalts.

2. Rechtschutzversicherung

  • Sofern der Mandant eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen hat, richtet sich der Erstattungsanspruch in Bezug auf das anwaltliche Honorar ausschließlich nach den Vereinbarungen zwischen dem Mandanten und dem Rechtschutzversicherer, also dem Versicherungsvertrag. Grundsätzlich ist der Mandant verpflichtet das gesetzlich geregelte oder vereinbarte Honorar aus dem Vertrag mit dem Anwalt diesem zu zahlen, unabhängig davon, ob und in welcher Höhe die Rechtschutzversicherung ihm hierauf Honorarbeträge erstattet.
  • Die Rechtsschutzversicherer ist nicht verpflichtet alle Gebühren des anwaltlichen Honorars zu erstatten. Dies richtet sich nach Versicherungsvertrag zwischen dem Mandanten und seinem Rechtsschutzversicherer. Dies gilt insbesondere für zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt geschlossene Vergütungsvereinbarungen, die die gesetzlichen Gebühren übersteigen. So werden von den Rechtschutzversicherungen z.B. grundsätzlich keine Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder für Dienstreisen des Rechtsanwalts (z.B. zum auswärtigen Gericht oder zu Ortsterminen) übernommen oder lediglich die Kosten für drei Zwangsvollstreckungsversuche erstattet.
  • Eine vereinbarte Selbstbeteiligung ist auf jeden Fall vom Mandanten selbst zu tragen.
  • Der Mandant bleibt auch im Falle der nachträglichen Rücknahme der Deckungszusage durch die Rechtsschutzversicherung verpflichtet, sämtliche Gebühren des Rechtsanwalts zu zahlen.
  • Wird nur ein Teil der Gebühren von der Rechtsschutzversicherung erstattet und besteht Streit darüber, ob die Rechtsschutzversicherung verpflichtet ist, diesen Teil auch zu tragen, ist der Mandant verpflichtet, den streitigen Teil zunächst dem Rechtsanwalt gegenüber auszugleichen. Dieser Anspruch des Rechtsanwaltes gegen den Mandanten ist unabhängig davon, ob der Rechtsanwalt durch den Mandanten Beauftragung zur Führung einer Klage gegen den Rechtsschutzversicherer erhalten hat oder nicht.

Geringes Einkommen

  • Der Mandant ist bereits bei Beauftragung des Rechtsanwaltes verpflichtet, diesen zu informieren, sofern er hinsichtlich seines geringen Einkommens und Vermögens nicht in der Lage ist, die voraussichtlich entstehenden Anwaltsgebühren selbst zu tragen. Tritt dieser Fall während der Tätigkeit des Rechtsanwaltes ein, hat der Mandant dies seinem Anwalt unverzüglich mitzuteilen. Dieser wird dann prüfen, ob dem Mandanten die Rechte aus der Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe zustehen. Liegen die Voraussetzungen hierzu nicht vor, ist der Mandant nach wie vor verpflichtet, die entstehenden und bereits entstandenen Anwaltsgebühren zu tragen.
  • Reicht der Mandant im Falle der Beauftragung mit der Erhebung einer Klage oder im Falle der Rechtsverteidigung im Wege der Prozesskostenhilfe, die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht rechtzeitig vor Abschluss der Instanz oder bei vorgeschaltetem Prozesskostenhilfeverfahren bei Beantragung desselben ein, so ist der Mandant verpflichtet, die Anwaltsgebühren selbst zu tragen.
  • Wird die Gewährung von Prozesskostenhilfe versagt, ist der Mandant ebenfalls verpflichtet, die Anwaltsgebühren selbst zu tragen.
  • Auch bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe hat der Mandant im Falle des Unterliegens die Kosten der Gegenseite zu tragen.
  • Der Mandant wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er sich unter Umständen sogar strafbar macht, wenn er in der Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse unvollständige oder falsche Angaben macht.

. Der Mandant wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im aufenthaltsrechtlichen und sozialrechtlichen Angelegenheiten keine Kostenübernahme seitens der Rechtschutzversicherung gibt, die Deckung ist vertraglich ausgeschlossen. Die Kosten für die Tätigkeit werden von dem Mandanten getragen.

3. Gegenstand der Rechtsberatung

Die Rechtsberatung der Rechtsanwälte bezieht sich ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gegenstand des Mandatsvertrages ist nicht die steuerliche Beratung. Steuerliche Fragen und Auswirkungen hat der Mandant durch fachkundige Dritte (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc.) auf eigene Verantwortung prüfen zu lassen. Die Rechtsanwälte sind berechtigt, zur Bearbeitung des Mandats Mitarbeiter, andere Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte und sonstige fachkundige Dritte heranzuziehen. Sofern dadurch zusätzliche Kosten entstehen, verpflichten sich die Rechtsanwälte, zuvor die Zustimmung des Mandanten einzuholen.

Der Rechtsanwalt bietet die Erstberatung, vor Ort, per Telefon oder per zoom an. Gem. § 34 RVG ist die Erteilung eines Rats gebührenpflichtig. Die Gebühren des Rechtsanwaltes für die außergerichtliche Beratung und die Erstattung von Gutachten maximal 250 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch ist für einen Verbraucher nicht höher als 190 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Zusätzlich kann der Rechtsanwalt notwendige Auslagen geltend machen. Die Gebühr für eine Rechtsberatung beträgt in unser Kanzlei 200,00 € inkl. USt.

4. Einlegung von Rechtsmitteln

Rechtsmittel oder sonstige Rechtsbehelfe werden die Rechtsanwälte nur einlegen oder einlegen lassen, wenn sie eine hierauf gerichtete schriftliche oder elektronische Weisung erhalten und angenommen haben.

5. Mitwirkung des Mandanten

Eine erfolgreiche Mandatsbearbeitung ist nur bei Beachtung der folgenden Obliegenheiten gewährleistet:

5.1 Umfassende Information

Der Mandant wird die Rechtsanwälte über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß informieren und ihnen sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängenden Unterlagen und Daten in geordneter Form übermitteln. Der Mandant wird während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit den Rechtsanwälten mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten Kontakt aufnehmen.

Hierzu gehören insbesondere die Voraufenthaltszeiten, etwaige Alias-Identitäten, Straf- und Bußgeldverfahren, sowie alle für die Mandatsbearbeitung relevanten Tatsachen.

5.2 Vorsorge bei Abwesenheit und Adressänderung

Der Mandant wird die Rechtsanwälte unterrichten, wenn er seine Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse etc. wechselt oder über längere Zeit wegen Urlaubs oder aus anderen Gründen nicht erreichbar ist.

5.3 Sorgfältige Prüfung von Schreiben der Rechtsanwälte

Der Mandant wird die ihm von den Rechtsanwälten übermittelten Schreiben und Schriftsätze der Rechtsanwälte sorgfältig daraufhin überprüfen, ob die darin enthaltenen Sachverhaltsangaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. Die Schreiben gelten als freigegeben, wenn der Mandant nichts Gegenteiliges gegenüber dem Anwalt äußert.

6. Zahlungspflicht des Mandanten; Abtretung; Kostenerstattung

Der Mandant ist verpflichtet, auf Anforderung der Rechtsanwälte einen angemessenen Vorschuss und nach Beendigung des Mandats die vollständige Vergütung der Rechtsanwälte zu bezahlen. Dies gilt auch, wenn Kostenerstattungsansprüche gegen Rechtsschutzversicherung, Gegenseite oder Dritte bestehen. Der Mandant tritt sämtliche Ansprüche auf Kostenerstattung durch die Gegenseite, Rechtsschutzversicherung oder sonstige Dritte in Höhe der Honorarforderung der Rechtsanwälte hiermit an diese ab. Diese

nehmen die Abtretung an. Die Rechtsanwälte dürfen eingehende Zahlungen auf offene Honorarforderungen, auch aus anderen Angelegenheiten, verrechnen.

Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten außergerichtlich sowie in der ersten Instanz kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltsgebühren oder sonstiger Kosten besteht. In solchen Verfahren trägt unabhängig vom Ausgang jede Partei ihre Kosten selbst. Dies gilt grundsätzlich auch für Kosten in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

7. Aktenaufbewahrung und Vernichtung

Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass Handakten des Rechtsanwalts bis auf die Kostenakte und etwaige Titel nach Ablauf von sechs Jahren nach Beendigung des Mandats (§ 50 Abs. 2 S. 2 BRAO) vernichtet werden, sofern der Mandant diese Akten nicht in der Kanzlei der Rechtsanwälte vorher abholt. Im Übrigen gilt § 50 Abs. 2 S. 3 BRAO.

II. Datenschutz

1. Verarbeitung von Daten des Mandanten

Die Rechtsanwälte sind berechtigt, ihnen anvertraute Daten des Mandanten im Rahmen des Mandats mit Datenverarbeitungsanlagen zu verarbeiten.

1.1 Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch:

Verantwortlicher: Rechtsanwältin Nakibe Ademi, Lilienstraße 36, 20095 Hamburg, Tel.: 04089064843, E-Mail: Kanzlei@rain-ademi.de

1.2 Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck und deren Verwendung

Wenn Sie uns mandatieren, erheben wir folgende Informationen:

  • Anrede, Vorname, Nachname,
  • Geburtsdatum, Geburtsort,
  • eine gültige E-Mail-Adresse,
  • Anschrift,
  • Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk)
  • Informationen, die für die Geltendmachung und Verteidigung Ihrer Rechte im Rahmen des Mandats notwendig sind

Die Erhebung dieser Daten erfolgt,

  • um Sie als unseren Mandanten identifizieren zu können;
  • um Sie angemessen anwaltlich beraten und vertreten zu können;
  • zur Korrespondenz mit Ihnen;
  • zur Rechnungsstellung;
  • zur Abwicklung von evtl. vorliegenden Haftungsansprüchen sowie der Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen Sie;

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken für die angemessene Bearbeitung des Mandats und für die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Mandatsvertrag erforderlich.

Die für die Mandatierung von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht für Anwälte (6 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Mandat beendet wurde,) gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass wir nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder Sie in eine darüberhinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt haben.

1.3 Weitergabe von Daten an Dritte

Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt.

Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von Mandatsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist, werden Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an Verfahrensgegner und deren Vertreter (insbesondere deren Rechtsanwälte) sowie Gerichte und andere öffentliche Behörden zum Zwecke der Korrespondenz sowie zur Geltendmachung und Verteidigung Ihrer Rechte. Die weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden.

Das Anwaltsgeheimnis bleibt unberührt. Soweit es sich um Daten handelt, die dem Anwaltsgeheimnis unterliegen, erfolgt eine Weitergabe an Dritte nur in Absprache mit Ihnen.

1.4 Betroffenenrechte

Sie haben das Recht:

  • gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen;
  • gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
  • gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
  • gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
  • gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
  • gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und

• gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Kanzleisitzes wenden.

1.5 Widerspruchsrecht

Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.

Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an kanzlei@rain-ademi.de.

2. Unterrichtung des Mandanten per Fax/E-Mail

Soweit der Mandant den Rechtsanwälten einen Faxanschluss und/oder eine E-Mail-Adresse mitteilt, erklärt er sich damit bis auf Widerruf oder ausdrückliche anderweitige Weisung einverstanden, dass die Rechtsanwälte ihm ohne Einschränkungen über dieses Fax und/oder per E-Mail mandatsbezogene Informationen zusenden, auch unverschlüsselt. Der Mandant sichert zu, dass nur er oder von ihm beauftragte Personen Zugriff auf das Faxgerät haben und dass er Faxeingänge regelmäßig überprüft. Der Mandant ist verpflichtet, die Rechtsanwälte darauf hinzuweisen, wenn Einschränkungen bestehen, etwa das Faxgerät nur unregelmäßig auf Faxeingänge überprüft wird oder Faxeinsendungen nur nach vorheriger Ankündigung gewünscht werden. Dem Mandanten ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist. Soweit der Mandant zum Einsatz von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen besitzt und deren Einsatz wünscht, teilt er dies den Rechtsanwälten schriftlich mit.

3. Unterrichtung des Mandanten per e.Consult WebAkte

Der Mandant willigt zum Zwecke der zeitgemäßen und effektiven Kommunikation und Mandatsbearbeitung, jederzeit widerruflich ein, dass die Rechtsanwälte ihm ohne Einschränkungen per e.Consult Webakte mandatsbezogene Informationen zur Verfügung stellen können. Dies betrifft sowohl die Kommunikation zwischen den Rechtsanwälten und dem Mandanten als auch zwischen den Rechtsanwälten und Dritten (z.B. Behörden, Versicherungen, Gerichten etc.). Gegenstand dieser Kommunikation können Daten, die dem Mandatsgeheimnis unterliegen oder besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DS-GVO sein. Der Mandant wurde darüber informiert, dass diese Erklärung freiwillig ist und sie jederzeit und ohne Nachteile widerrufen werden kann.

Der Widerruf ist zu richten an den unter 1.1 genannten Verantwortlichen.

4. Nutzung des Konferenztools „Zoom“

Wir nutzen das Tool „Zoom“, um Telefonkonferenzen, Online-Meetings, Videokonferenzen und/oder Webinare durchzuführen (nachfolgend: „Online-Meetings“). „Zoom“ ist ein Service der Zoom Video Communications, Inc., die ihren Sitz in den USA hat.

Verantwortlicher für Datenverarbeitung, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung von „Online-Meetings“ steht, ist die Kanzlei Ademi. Soweit Sie die Internetseite von „Zoom“ aufrufen, ist der Anbieter von „Zoom“ für die Datenverarbeitung verantwortlich. Ein Aufruf der Internetseite ist für die Nutzung von „Zoom“ jedoch nur erforderlich, um sich die Software für die Nutzung von „Zoom“ herunterzuladen. Sie können „Zoom“ auch nutzen, wenn Sie die jeweilige Meeting-ID und ggf. weitere Zugangsdaten zum Meeting direkt in der „Zoom“-App eingeben. Wenn Sie die „Zoom“-App nicht nutzen wollen oder können, dann sind die Basisfunktionen auch über eine Browser-Version nutzbar, die Sie ebenfalls auf der Website von „Zoom“ finden. Bei der Nutzung von „Zoom“ werden verschiedene Datenarten verarbeitet. Der Umfang der Daten hängt dabei auch davon ab, welche Angaben zu Daten Sie vor bzw. bei der Teilnahme an einem „Online-Meeting“ machen.

Folgende personenbezogene Daten sind Gegenstand der Verarbeitung:

  • Angaben zum Benutzer: Vorname, Nachname, Telefon (optional), E-Mail-Adresse, Passwort (wenn „Single-Sign-On“ nicht verwendet wird), Profilbild (optional), Abteilung (optional)
  • Meeting-Metadaten: Thema, Beschreibung (optional), Teilnehmer-IP-Adressen, Geräte-/Hardware-Informationen
  • Bei Aufzeichnungen (optional): MP4-Datei aller Video-, Audio- und Präsentationsaufnahmen, M4A-Datei aller Audioaufnahmen, Textdatei des Online-Meeting-Chats.
  • Bei Einwahl mit dem Telefon: Angabe zur eingehenden und ausgehenden Rufnummer, Ländername, Start- und Endzeit. Ggf. können weitere Verbindungsdaten wie z.B. die IP-Adresse des Geräts gespeichert werden.
  • Text-, Audio- und Videodaten: Sie haben ggf. die Möglichkeit, in einem „Online-Meeting“ die Chat-, Fragen- oder Umfragefunktionen zu nutzen. Insoweit werden die von Ihnen gemachten Texteingaben verarbeitet, um diese im „Online-Meeting“ anzuzeigen und ggf. zu protokollieren. Um die Anzeige von Video und die Wiedergabe von Audio zu ermöglichen, werden entsprechend während der Dauer des Meetings die Daten vom Mikrofon Ihres Endgeräts sowie von einer etwaigen Videokamera des Endgeräts verarbeitet. Sie können die Kamera oder das Mikrofon jederzeit selbst über die „Zoom“-Applikationen abschalten bzw. stummstellen.

 

Um an einem „Online-Meeting“ teilzunehmen bzw. den „Meeting-Raum“ zu betreten, müssen Sie zumindest Angaben zu Ihrem Namen machen. Soweit personenbezogene Daten von Beschäftigten der Kanzlei Ademi verarbeitet werden, ist § 26 BDSG die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung. Sollten im Zusammenhang mit der Nutzung von „Zoom“ personenbezogene Daten nicht für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich, gleichwohl aber elementarer Bestandteil bei der Nutzung von „Zoom“ sein, so ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung. Unser Interesse besteht in diesen Fällen an der effektiven Durchführung von „Online-Meetings“. Im Übrigen ist die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung bei der Durchführung von „Online-Meetings“ Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO, soweit die Meetings im Rahmen von Vertragsbeziehungen durchgeführt werden. Sollte keine vertragliche Beziehung bestehen, ist die Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Auch hier besteht unser Interesse an der effektiven Durchführung von „Online-Meetings“.

Wir verwenden „Zoom“, um „Online-Meetings“ durchzuführen. Wenn wir „Online-Meetings“ aufzeichnen wollen, werden wir Ihnen das im Vorwege transparent mitteilen und – soweit erforderlich – um eine Zustimmung bitten. Die Tatsache der Aufzeichnung wird Ihnen zudem in der „Zoom“-App angezeigt. Wenn es für die Zwecke der Protokollierung von Ergebnissen eines Online-Meetings erforderlich ist, werden wir die Chatinhalte protokollieren. Das wird jedoch in der Regel nicht der Fall sein. Im Falle von Webinaren können wir für Zwecke der Aufzeichnung und Nachbereitung von Webinaren auch die gestellten Fragen von Webinar-Teilnehmenden verarbeiten. Wenn Sie bei „Zoom“ als Benutzer registriert sind, dann können Berichte über „Online-Meetings“ (Meeting-Metadaten, Daten zur Telefoneinwahl, Fragen und Antworten in Webinaren, Umfragefunktion in Webinaren) bis zu einem Monat bei „Zoom“ gespeichert werden. Eine automatisierte Entscheidungsfindung i.S.d. Art. 22 DSGVO kommt nicht zum Einsatz.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind.

Personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an „Online-Meetings“ verarbeitet werden, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben, sofern sie nicht gerade zur Weitergabe bestimmt sind. Beachten Sie bitte, dass Inhalte aus „Online-Meetings“ wie auch bei persönlichen Besprechungstreffen häufig gerade dazu dienen, um Informationen mit Kunden, Interessenten oder Dritten zu kommunizieren und damit zur Weitergabe bestimmt sind. Weitere Empfänger: Der Anbieter von „Zoom“ erhält notwendigerweise Kenntnis von den o.g. Daten, soweit dies im Rahmen unseres Auftragsverarbeitungsvertrages mit „Zoom“ vorgesehen ist.

Der Nutzer hat jederzeit die Möglichkeit, seine Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Nimmt der Nutzer per „Zoom“ Kontakt mit uns auf, so kann er der Speicherung seiner personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. In einem solchen Fall kann die Konversation nicht fortgeführt werden. Für den Widerruf der Einwilligung und dem Widerspruch der Speicherung ist eine Erklärung des Nutzers, dem oben genannten Verantwortlichen gegenüber, auf einem der von diesem zur Verfügung gestellten Kommunikationswege, notwendig. Alle personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang der Nutzung des „Zoom“-Konferenztools gespeichert wurden, werden in diesem Fall gelöscht.

Die Aufzeichnung, die Verarbeitung, die Verwertung oder Verwendung des Beratungsgesprächs ist untersagt und wird straf- und zivilrechtlich verfolgt.

Weitere Adressen und URL mit Datenschutzhinweisen: Zoom Video Communications, Inc., Datenschutzbeauftragter, 55 Almaden Blvd, Suite 600, San Jose, CA 95113; EU-Vertreter: Lionheart Squared Ltd, Attn: Datenschutz, 2 Pembroke House, Obere Pembroke Straße 28-32, Dublin, DO2 EK84, Republik Irland, E-Mail: zoom@LionheartSquared.eu; Weitere Informationen zur Datenerhebung: https://zoom.us/de-de/terms.html und https://zoom.us/docs/de-de/privacy-and-legal.html

III. Schlussbestimmungen

1.1. Geltung dieser Vereinbarung für künftige Mandate

Die vorstehenden Mandatsbedingungen gelten auch für künftige Mandate, soweit nichts Entgegenstehendes schriftlich vereinbart wurde.

1.2. Salvatorische Klausel

Die Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Rechtswirksamkeit der anderen Vertragsteile nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht.

Mit den vorstehenden Allgemeinen Mandatsbedingungen bin ich (sind wir) einverstanden.

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Ort, Datum Mandant(en)

Der Verarbeitung meiner Daten im Rahmen der Mandatsbearbeitung stimme ich gem. Art. 7 DS-GVO zu.

Ich bin darüber informiert worden, dass ich der Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit widersprechen kann.

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Ort, Datum Mandant(en)

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Ort, Datum Rechtsanwälte

Gebührenhinweis

Die für die anwaltliche Tätigkeit zu erhebenden Gebühren richten sich nicht nach Betragsrahmen- und Festgebühren, sondern nach dem Gegenstandswert.

Etwas anders gilt in Straf- und Bußgeldsachen sowie in sozialrechtlichen und sozialgerichtlichen Angelegenheiten; ferner dann, wenn eine hiervon abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wurde.

Der Vollmachtgeber ist vor Übernahme des Auftrages hierauf hingewiesen worden.

 

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Ort, Datum Auftraggeber

Haftungsbegrenzung

In Verbindung mit dem o. a. Mandat wird die nachfolgende Haftungsbegrenzung vereinbart:

Die Haftung der beauftragten Rechtsanwaltskanzlei Ademi wird auf 500.000,00 € beschränkt.

Unberührt bleibt eine weitergehende Haftung der beauftragten Rechtsanwälte und ihrer Erfüllungsgehilfen für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der beauftragten Rechtsanwälte beruhen. Einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der beauftragten Rechtsanwälte steht diejenige eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gleich.

Wenn eine weitergehende Haftung gewünscht wird, so kann auf ausdrücklichem Wunsch und Weisung des Auftraggebers und auf dessen Kosten eine Einzelhaftpflichtversicherung zu einer höheren Haftungssumme abgeschlossen werden.

Dieses Verlangen ist schriftlich zu stellen.

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Ort, Datum Rechtsanwaltskanzlei

______________________________________ Auftraggeber

Erklärung zur PeP-Eigenschaft

Der Auftraggeber erklärt auf Nachfrage des Rechtsanwaltes, dass er für sich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handelt, also nicht beispielsweise als Treuhänder für dritte wirtschaftlich Berechtigte und das er weder politisch exponierte Person (PeP) im Sinne des § 1 Abs. 12 GWG ist oder in den letzten 12 Monaten war, noch Familienmitglied oder „bekanntermaßen nahestehende Person“ einer solchen PeP ist.

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Ort, Datum Auftraggeber